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Halloween-Streich oder Straftat? Darauf weist die Polizei Trier hin

TRIER. Die Polizei Trier erinnert vor Halloween an die Grenzen erlaubter Streiche. Beschädigungen und der Umgang mit Waffen können ernste Folgen haben.

Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto seien keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigungen, teilte die Polizei mit. Wer fremdes Eigentum beschädige, müsse mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Bei Schäden an Dingen, die der Allgemeinheit dienen, falle die Strafe noch höher aus.

Jemanden zu erschrecken sei nicht zwingend strafbar. Verletze sich aber eine Person bei einer panischen Flucht, könne das strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch Eier an Hauswände zu werfen oder Böller in Briefkästen zu stecken, seien keine harmlosen Streiche.

Wer Alkohol oder Cannabis konsumiert hat, sollte laut Polizei Fahrzeuge, Fahrräder und E-Scooter stehen lassen. Waffen mitzuführen oder damit zu drohen sei kein Spaß, sondern eine Straftat. Auch täuschend echt aussehende Waffen könnten Polizeieinsätze auslösen: Die Beamten gingen bei entsprechenden Meldungen grundsätzlich von einer realen Gefahr durch scharfe Schusswaffen aus.

Für den Rundgang empfiehlt die Polizei, Kinder nach Möglichkeit zu begleiten, gut sichtbare Bereiche aufzusuchen und dunkle Ecken zu meiden. Ein Handy und eine Taschenlampe sollten mitgenommen werden; außerdem sollten Halloween-Besucher für Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein.

Wer sich bedroht oder gefährdet fühlt, sollte den Notruf 110 wählen. Die Polizei wünscht allen eine spannende Halloween-Nacht und viel Spaß beim Gruseln.

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