Britische Lernfahrerlaubnis längst abgelaufen: Polizei stoppt Autofahrerin
BAD KREUZNACH. Bei einer Verkehrskontrolle legte eine Autofahrerin eine britische Lernfahrerlaubnis vor. Das Dokument war in Deutschland ungültig – und seit mehr als einem Jahr abgelaufen.
Wie die Polizei mitteilte, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Bad Kreuznach die 33-Jährige am Sonntag, 8. November 2026, gegen 0.31 Uhr in der Wilhelmstraße.
Die Frau, die seit 2017 in Deutschland lebt, erklärte den Beamten, sie habe nicht gewusst, dass sie mit dem Dokument hier nicht fahren dürfe. Die Polizei untersagte ihr die Weiterfahrt.
Gegen die 33-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin, dass ein ausländischer Lernführerschein allein nicht zum Fahren in Deutschland berechtigt. Bei Unklarheiten sollten sich Betroffene vor Fahrtantritt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.




