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Zwei Kontrollen in Zweibrücken: Was der Polizei bei E-Bike und E-Scooter auffiel

ZWEIBRÜCKEN. Bei Verkehrskontrollen im Stadtgebiet stellte die Polizei mehrere Verstöße fest. Betroffen waren ein E-Bike und ein E-Scooter.

Am Donnerstag, 29. Oktober 2026, kontrollierten Beamte gegen 17.05 Uhr in der Bitscher Straße einen 47-jährigen E-Bike-Fahrer. Das Fahrzeug hatte einen Gasgriff und erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 33 Kilometern pro Stunde. Deshalb wurde es als Kleinkraftrad eingestuft, für das eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Nach Angaben der Polizei besaß der Mann keine Fahrerlaubnis. Für das Fahrzeug bestand außerdem kein Versicherungsschutz. Bei dem Fahrer stellten die Beamten Auffälligkeiten fest, die auf Betäubungsmittelkonsum hindeuteten. Sie untersagten die Weiterfahrt und ordneten eine Blutprobe an.

Gegen 22.50 Uhr kontrollierte die Polizei in der Hofenfelsstraße einen 19-jährigen E-Scooter-Fahrer. Für den Roller bestand kein gültiger Versicherungsschutz; zudem zeigte der Fahrer laut Polizei drogentypische Auffälligkeiten. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen.

In beiden Fällen leitete die Polizei Ermittlungsverfahren ein. Dem 47-Jährigen werden Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und Fahren unter Drogeneinfluss vorgeworfen. Beim 19-Jährigen geht es um Fahren ohne Versicherungsschutz und unter Drogeneinfluss.

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