E-Scooter-Kontrolle in Grünstadt: Ein Detail fiel sofort auf
GRÜNSTADT. Ein 53-Jähriger war mit dem E-Scooter in Grünstadt unterwegs. Bei einer Verkehrskontrolle fiel den Beamten etwas auf.
Der Mann fuhr am 27. Oktober 2026 gegen 16.20 Uhr durch die Bitzenstraße, als Polizeikräfte ihn kontrollierten. Nach Angaben der Polizei bemerkten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest ergab 0,67 Promille.
Die Polizei leitete gegen den 53-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz ein. Bei einem Erstverstoß drohen laut Polizei 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten und für sie dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer gelten. Ab 0,5 Promille liegt demnach eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 0,3 Promille kann Alkohol bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall eine Straftat begründen.




