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Halloween in der Westpfalz: Wo der Spaß für die Polizei aufhört

WESTPFALZ. Am 31. Oktober ziehen wieder verkleidete Kinder und Jugendliche durch die Straßen. Die Polizei erinnert daran, welche Streiche strafbar sein können.

Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto seien keine harmlosen Scherze, sondern Sachbeschädigungen, teilte das Polizeipräsidium Westpfalz mit. Wer fremdes Eigentum beschädige, riskiere eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Bei Schäden an öffentlichen Einrichtungen wie Parkbänken oder Straßenlaternen könne die Strafe höher ausfallen.

Auch wer nicht selbst Hand anlege, aber andere zu einem Streich anstifte oder dabei helfe, könne sich strafbar machen. Eltern sollten vor der Halloween-Tour mit ihren Kindern besprechen, was erlaubt ist. Bei missglückten Streichen könnten sie haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.

Von täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffen rät die Polizei ab. Außenstehende könnten sie für echte Waffen halten; das könne gefährliche Missverständnisse auslösen. Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit mitzuführen, sei grundsätzlich verboten und könne ein Bußgeld nach sich ziehen.

Wer mit dem Auto zu einer Halloween-Party fährt, sollte die Maske erst am Ziel aufsetzen. Das Gesicht müsse am Steuer erkennbar bleiben. Wer es so verdecke, dass er nicht mehr identifiziert werden könne, riskiere ein Bußgeld von 60 Euro. Halloween-Schminke sei grundsätzlich erlaubt, solange das Gesicht erkennbar bleibe.

Die Polizei empfiehlt außerdem, Kinder nach Möglichkeit auf ihrem Rundgang zu begleiten und darauf zu achten, was sie mitnehmen. Eier an Hauswände zu werfen oder Böller in Briefkästen zu stecken, seien keine harmlosen Streiche. Auch Gruppendruck oder Aufrufe in sozialen Netzwerken sollten niemanden zu Straftaten verleiten.

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