Fahrt endet an der Kette – weder Fahrzeug noch Fahrer geeignet für Gütertransport

Bei der Kontrolle eines Lkw am 18.07.2024 hatten die Beamten des Schwerverkehrskontrolltrupps der ZVD Rheinpfalz (PD Neustadt) sowohl das Fahrzeug, als auch den Fahrer zu beanstanden. Der 5,5 Tonnen schwere LKW befand sich in einem verkehrsunsicheren Zustand. Neben gleich mehreren geringen und erheblichen Mängeln wies er zudem einen Reifen an der Lenkachse auf, der bis auf die Karkasse abgefahren war.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Sicherungskette wurde angebracht. Doch auch in einem technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs hätte der Fahrer die Fahrt nicht fortsetzen dürfen. Seine Fahrerkarte war bereits seit fast einem Jahr abgelaufen. Aufzeichnungen zu Lenk- und Ruhezeiten erfolgten daher nicht.

Die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation des 53jährigen Fahrers war sogar schon seit mehr als 1,5 Jahren abgelaufen. Der Fahrer wusste um diese Umstände, führte aber dennoch regelmäßig Güterverkehrsfahrzeuge. Ihn erwartet nun ein empfindliches Bußgeld.

Auch sein Arbeitgeber, der dazu verpflichtet ist, die Qualifikationen seiner Fahrer regelmäßig zu überprüfen sowie in regelmäßigen Abständen die Daten der Fahrerkarte zu sichern, wird sich nun unter anderem dem Gewerbeaufsichtsamt dafür zu verantworten haben, den Fahrer unter diesen Voraussetzungen weiterhin eingesetzt zu haben – und das noch in einem Fahrzeug mit bedenklichem Zustand.

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