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Neue Vorgaben sollen den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz stärken

KOBLENZ. Rheinland-Pfalz führt einen einheitlichen Rahmen für Gefahren- und Risikoanalysen im Katastrophenschutz ein. Eine neue Handlungsanweisung soll Kommunen bei der Planung unterstützen.

Landkreise und kreisfreie Städte sind gesetzlich verpflichtet, solche Analysen zu erstellen. Sie dienen als Grundlage, um konkrete Planungsziele für Ereignisse festzulegen, die zentrale Abwehrmaßnahmen erfordern.

Die vom Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz veröffentlichte Anleitung soll örtliche Gefahren systematisch erfassen und Risiken nachvollziehbar bewerten. Daraus sollen sich die erforderlichen Fähigkeiten des Katastrophenschutzes ableiten lassen.

Das Dokument enthält Szenarienbeschreibungen für verschiedene Gefahrenlagen, Tabellen zur Risikobewertung und ein Ausführungsbeispiel. Erarbeitet wurde es unter Federführung des Landesamtes in Abstimmung mit dem Landkreistag, dem Städtetag und der Arbeitsgemeinschaft „Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz“.

Die vollständigen Unterlagen stehen nach Angaben des Landesamtes im BKS-Portal unter „Rechtsgrundlagen“ zum Download bereit.

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