Baby in Gebüsch ausgesetzt: Spaziergänger retten Säugling in Trierer Park

Trier – Ein Spaziergang im Nells Park hat am Samstagabend (13. Juni 2026) für mehrere Zeugen eine schockierende Wendung genommen. In der Nähe des Moselufers entdeckten sie einen erst wenige Tage alten Säugling, der mutterseelenallein in einem Gebüsch lag. Dank ihres schnellen Handelns konnte das Kind gerettet werden.

Nach Angaben der Ermittler hörten die Spaziergänger gegen 21.20 Uhr ein Wimmern aus einem Gebüsch. Als sie der Ursache nachgingen, fanden sie einen neugeborenen Jungen. Sofort alarmierten sie über den Notruf Polizei und Rettungsdienst und kümmerten sich bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte um das Baby.

Die Zeugen berichteten zudem von einer verdächtigen jungen Frau, die sie kurz zuvor in unmittelbarer Nähe beobachtet hatten. Aufgrund der Personenbeschreibung leitete die Polizei umgehend eine Nahbereichsfahndung ein. Die Einsatzkräfte konnten die Frau kurze Zeit später im Umfeld des Parks antreffen.

Wie sich herausstellte, handelt es sich um die 21-jährige Mutter des Säuglings. Der Junge war nach bisherigen Erkenntnissen erst drei Tage zuvor geboren worden. Das Kind wurde zur medizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Dort stellten die Ärzte fest, dass der Säugling gesundheitlich wohlauf ist. Dennoch wurde er nicht an seine Mutter zurückgegeben. Das Jugendamt nahm den Jungen in Obhut.

Die 21-Jährige wurde noch am selben Abend festgenommen und am Sonntag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Trier vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde gegen die Frau Haftbefehl wegen des Verdachts der versuchten Aussetzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag erlassen.

Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden hätte für das Neugeborene Lebensgefahr bestanden, wenn es nicht rechtzeitig entdeckt worden wäre. Der Richter folgte dieser Einschätzung und ordnete Untersuchungshaft an. Die junge Frau befindet sich inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Hintergründe der Tat sind bislang unklar. Zu möglichen familiären Verhältnissen oder einem bekannten Kindesvater machten die Behörden keine Angaben. Die Ermittlungen dauern an. Der Straftatbestand der Aussetzung wird in Deutschland vergleichsweise selten verfolgt. In besonders schweren Fällen können erhebliche Freiheitsstrafen verhängt werden. Im vorliegenden Fall steht zusätzlich der Verdacht eines versuchten Totschlags im Raum. JETZT den neuen Blaulichtreport Rheinland-Pfalz WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)

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